Zu diesem Zweck kann bis zum 31. März 2022 ein Änderungsantrag gestellt werden. Die Stellung eines Änderungsantrags ist nur für bereits bewilligte bzw. teilbewilligte Anträge möglich.

Antragstellende, denen bereits Antrag auf Überbrückungshilfe III Plus für Monate im Zeitraum Juli bis September 2021 bewilligt wurde, können den verlängerten Förderzeitraum sehr einfach über einen Änderungsantrag beantragen (siehe hierzu Ziffer 3.20).