Im Falle einer zu hohen Bewilligung bzw. Auszahlung wird eine Korrektur spätestens im Rahmen der Schlussabrechnung erfolgen, verbunden mit einer Aufforderung zur Rückzahlung, falls die bereits gezahlten Zuschüsse den endgültigen Anspruch übersteigen (vgl. 3.12).

In Fällen einer zu niedrigen Bewilligung bzw. Auszahlung kann eine Korrektur ebenfalls spätestens im Rahmen der Schlussabrechnung erfolgen, verbunden mit einer entsprechenden Nachzahlung.